Fromme Vorsätze - ein Ausschnitt aus dem "Reglamento" vom 14.2.1941

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Das Vermögen des Opus Dei (Ausschnitt aus den ersten "Regeln für das Opus Dei, Madrid, 14. Februar 1941)

PRIMER REGLAMENTO DEL OPUS DEI

Madrid, 14. Februar 1941

Einnahmen und Ausgaben

Art. 10

1. Die wirtschaftlichen Einnahmen des OPUS DEI kommen von den Almosen der Mitglieder. 2. Der Rat behält keinerlei Kapital für sich. 3. Wenn die jährlichen Ausgaben geringer waren als die Einnahmen, wird die Summe dem Ordinarius der Diözese übergeben, in dem das OPUS DEI seinen Sitz hat. 4. Das OPUS DEI kann keine Erbschaften entgegennehmen oder unter irgendeinem Titel fromme Stiftungen akzeptieren oder Immobilien besitzen.

Auflösung

Art. 13

Bei der Auflösung des OPUS DEI werden seine Güter, falls welche übrig bleiben, in die Hände des ehrwürdigsten Bischofs der Diözese übergeben, in dem das OPUS DEI seinen Sitz hat.




Wenn man das oben Stehende gelesen hat, sollte man zu dem Buch von Amadeo de Fuenmayor, Valentin Gomez-Iglesias und Jose Luis Illanes Maestre: Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas - Darstellung, Dokumente, Statuten. Essen : Ludgerus-Verl. 1994 greifen und dort zum Thema nachlesen:

In einem Bericht vom 9. Jänner 1943, die einige historische Details erklären sollte, bezieht sich der Gründer auf ein Gesuch, das er 1941 an den Bischof von Madrid gerichtet hat: „ Ich bereitete die Dokumentation vor, um die mich der Bischof ersucht hatte. In erster Linie schloss ich das bei, was der Kern unseres Rechtes war und bleiben sollte: das Reglamento. So oft, wenn ich mit meinen Söhnen oder mit Personen sprach, die uns verstehen und lieben, habe ich erklärt, dass dieses Reglamento – dieses „doppelte Heft“, wie ich es gerne nannte – das Licht ist, das unseren ganzen Weg erleuchtet, und jenes Licht, das im Lauf der Zeit unserem Leben die rechtliche Form geben würde, die mich der Herr 1928 sehen ließ.“ (RHF, AVF-28. Noch am 27. Jänner 1974 erwähnte der Gründer bei einem Beisammensein mit einer Gruppe mit Mitgliedern des Werkes, die in Rom studierten das Reglamento, das viele Jahre zuvor ausgearbeitet worden war, mit folgenden Worten: „Diejenigen, die sich dem Recht widmen, werden im Lauf der Jahre vergleichen können und diesem juridischen Licht folgen können, vom ersten Moment an bis jetzt, und sie werden sehen, dass es immer dasselbe ist" (RHF, 20163, p. 287)).